Allgemeine Geschäftsbedingungen
BEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG ENTSCHLAMMUNGEN-SPÜLUNGEN-CHEMISCH-WASSERSEITIGER REINIGUNGEN VON WÄRMENETZEN-KÄLTENETZEN-BHKW-PRIMÄRKREISLÄUFEN-WÄRMETAUSCHERN
ergänzend zu den AGB Stand 01.01.2020
Für oben benannte Maßnahmen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit
folgenden Ergänzungen:
1. Vorbereitung der Reinigung
Der Auftraggeber hat am Auslieferungs- bzw. Montageort rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind (z.B. Anschlußstutzen für eine Umwälzpumpe, geeignete Entlüftungen etc.), daß der Auftragnehmer seine Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen kann. Verzögert sich die Montage ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit, evtl. Zusatzarbeiten und weitere erforderliche Fahrten, zu tragen.
2. Bereitstellung von Hilfspersonal, Strom, Wasser
Falls erforderlich, sind für die Montage seitens des Auftraggebers ohne Berechnung Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Für die zur Verfügung gestellten Hilfskräfte sind unsere Monteure im Rahmen der Montagearbeiten weisungsbefugt. Ebenfalls kostenlos sind Strom, Wasser - wenn nötig Warmwasser - zu stellen. Kostenlose Kanaleinleitung muß gewährleistet sein.
3. Chemikalienverbrauch
Die für die Reinigung notwendige Menge an Chemikalien und Reinigungsmittel können nur nach dem geschätzten Wasservolumen berechnet werden. Zusätzlich ist die Verschmutzung/Verschlammung der zu reinigenden Anlage, Belagstärke etc. zu berücksichtigen. Der Tatsächliche Verbrauch an Chemikalien und Reinigungsmittel können vom Angebot abweichen und werden zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für den zusätzlichen Zeitaufwand. Der Auftragnehmer ist nichtverpflichtet, rechtzeitig auf den Mehraufwand hinzuweisen. Sofern nicht sämtliche Materialien mit der ersten Lieferung am Auftragserfüllungsdatum bei einmaliger Anreise transportiert werden können, sind zusätzlich entstandene Frachtkosten vom Auftraggeber zu zahlen.
4. Abnahme
Nach dem Abschluss der Arbeiten und der vor Ort Prüfung der gespülten/gereinigten Anlage oder Anlagenteile durch einen vom Auftragnehmer bevollmächtigten Mitarbeiter und Abnahme durch den Auftraggebers durch Unterzeichnung der Arbeitsnachweise ist die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen bestätigt und der Auftrag abgeschlossen und abrechnungsfähig. Unterbleibt die Unterschrift und die Abnahme, gleich aus welchem Grund, können Beanstandungen und Mängel nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 1 Tag nach Abschluss der Arbeiten schriftlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig muss eine ausreichende Nachfrist für die Mängelbeseitigung gesetzt werden.
5. Dauer der beauftragten Arbeiten
Angaben über die Dauer der beauftragten Arbeiten sind Schätzwerte und unverbindlich. Ausnahmen gelten nur für schriftlich bestätigte Pauschalangebote. Regreßansprüche durch einen zeitlichen Mehraufwand oder Terminverschiebung sind ausgeschlossen.
6. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt, nachdem der Leistungsnachweis durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde (z.B. Tagesbericht. Rüst-, Fahrt- und Wartezeiten werden als Arbeitszeiten berechnet.
7. Schriftformerfordernis
Zusatzvereinbarungen und sonstige Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Haftung
Für Schäden an den Anlagen oder Anlagenteilen, die schon vorhanden waren, sich aber erst bei der Reinigung zeigen, wird keine Haftung übernommen. Kommt es nach Reinigungsmaßnahmen oder Spülungen zu erneuten Verschlammungen und Verblockungen (z.B. durch nachfolgende chemisch induzierte Dispergationen etc.) sind damit verbundene Schäden an Anlagen oder Bauteilen ausgeschlossen. Gehaftet wird nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen beschränkt sich die Haftung dem Grunde und der Höhe nach auf die in Rechnung gestellte Summe und den Leistungen der Versicherung des Auftragnehmers. Schäden durch Kontakt mit Chemikalien können nur dann geltend gemacht und berücksichtigt werden, wenn dem Auftragnehmer die in der Anlage befindlichen Werkstoffe bekannt waren.
Haftungs- und Gewährleistungsansprüche an den Auftragnehmer sind ausgeschlossen wenn nach der Geltendmachung von Mängel Arbeiten durch Dritte an diesen Anlagen vorgenommen, weitergeführt oder beendet
BEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG ENTSCHLAMMUNGEN-SPÜLUNGEN-CHEMISCH-WASSERSEITIGER REINIGUNGEN VON WÄRMENETZEN-KÄLTENETZEN-BHKW-PRIMÄRKREISLÄUFEN-WÄRMETAUSCHERN
ergänzend zu den AGB Stand 01.01.2020
Für oben benannte Maßnahmen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit
folgenden Ergänzungen:
1. Vorbereitung der Reinigung
Der Auftraggeber hat am Auslieferungs- bzw. Montageort rechtzeitig alle Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind (z.B. Anschlußstutzen für eine Umwälzpumpe, geeignete Entlüftungen etc.), daß der Auftragnehmer seine Leistungen ohne Verzögerung unter angemessenen Arbeitsbedingungen erbringen kann. Verzögert sich die Montage ohne Verschulden des Lieferers, so hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit, evtl. Zusatzarbeiten und weitere erforderliche Fahrten, zu tragen.
2. Bereitstellung von Hilfspersonal, Strom, Wasser
Falls erforderlich, sind für die Montage seitens des Auftraggebers ohne Berechnung Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Für die zur Verfügung gestellten Hilfskräfte sind unsere Monteure im Rahmen der Montagearbeiten weisungsbefugt. Ebenfalls kostenlos sind Strom, Wasser - wenn nötig Warmwasser - zu stellen. Kostenlose Kanaleinleitung muß gewährleistet sein.
3. Chemikalienverbrauch
Die für die Reinigung notwendige Menge an Chemikalien und Reinigungsmittel können nur nach dem geschätzten Wasservolumen berechnet werden. Zusätzlich ist die Verschmutzung/Verschlammung der zu reinigenden Anlage, Belagstärke etc. zu berücksichtigen. Der Tatsächliche Verbrauch an Chemikalien und Reinigungsmittel können vom Angebot abweichen und werden zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für den zusätzlichen Zeitaufwand. Der Auftragnehmer ist nichtverpflichtet, rechtzeitig auf den Mehraufwand hinzuweisen. Sofern nicht sämtliche Materialien mit der ersten Lieferung am Auftragserfüllungsdatum bei einmaliger Anreise transportiert werden können, sind zusätzlich entstandene Frachtkosten vom Auftraggeber zu zahlen.
4. Abnahme
Nach dem Abschluss der Arbeiten und der vor Ort Prüfung der gespülten/gereinigten Anlage oder Anlagenteile durch einen vom Auftragnehmer bevollmächtigten Mitarbeiter und Abnahme durch den Auftraggebers durch Unterzeichnung der Arbeitsnachweise ist die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungen bestätigt und der Auftrag abgeschlossen und abrechnungsfähig. Unterbleibt die Unterschrift und die Abnahme, gleich aus welchem Grund, können Beanstandungen und Mängel nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 1 Tag nach Abschluss der Arbeiten schriftlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig muss eine ausreichende Nachfrist für die Mängelbeseitigung gesetzt werden.
5. Dauer der beauftragten Arbeiten
Angaben über die Dauer der beauftragten Arbeiten sind Schätzwerte und unverbindlich. Ausnahmen gelten nur für schriftlich bestätigte Pauschalangebote. Regreßansprüche durch einen zeitlichen Mehraufwand oder Terminverschiebung sind ausgeschlossen.
6. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt, nachdem der Leistungsnachweis durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurde (z.B. Tagesbericht. Rüst-, Fahrt- und Wartezeiten werden als Arbeitszeiten berechnet.
7. Schriftformerfordernis
Zusatzvereinbarungen und sonstige Absprachen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
8. Haftung
Für Schäden an den Anlagen oder Anlagenteilen, die schon vorhanden waren, sich aber erst bei der Reinigung zeigen, wird keine Haftung übernommen. Kommt es nach Reinigungsmaßnahmen oder Spülungen zu erneuten Verschlammungen und Verblockungen (z.B. durch nachfolgende chemisch induzierte Dispergationen etc.) sind damit verbundene Schäden an Anlagen oder Bauteilen ausgeschlossen. Gehaftet wird nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen beschränkt sich die Haftung dem Grunde und der Höhe nach auf die in Rechnung gestellte Summe und den Leistungen der Versicherung des Auftragnehmers. Schäden durch Kontakt mit Chemikalien können nur dann geltend gemacht und berücksichtigt werden, wenn dem Auftragnehmer die in der Anlage befindlichen Werkstoffe bekannt waren.
Haftungs- und Gewährleistungsansprüche an den Auftragnehmer sind ausgeschlossen wenn nach der Geltendmachung von Mängel Arbeiten durch Dritte an diesen Anlagen vorgenommen, weitergeführt oder beendet
Alpenlandheizungswasser KG
Terminalstraße Mitte 18 I 85356 München
[email protected]
Tel:: 0800 381 4202 I Fax: 0800 381 209
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