Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diesen Verkaufs, Service - und Lieferbedingungen entgegenstehenden Bedingungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers/Auftraggeber/Kunden wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bestimmungen des Käufers/Auftraggeber/Kunden nicht im Widerspruch zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen, sondern diese nur ergänzen. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Käufers/Auftraggeber/Kunden ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
2. Beanstandung unvollständiger Lieferungen
Die Unvollständigkeit einer Lieferung kann vom Kunden nur innerhalb von drei Tagen nach Ankunft der Waren beim Kunden beanstandet werden.
3. Lieferfrist
Die Liefertrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Musterfreigaben, Genehmigungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die vom Lieferanten genannten Liefertiermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als " verbindlicher Liefertermin" vom Lieferanten schriftlich bestätigt worden.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Porto und Fracht. Porto und Fracht entfallen, wenn Frachtfrei im Angebot vermerkt ist.
5. Zahlungsbedingungen
Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Auftragssumme bis 5000€ netto zahlbar sofort nach Erhalt
- Auftragssumme 5.000 - 10.000 € netto Vorkasse 20% mit 1% Rabatt auf die Gesamtsumme
- Auftragssumme 10.000 - 20.000 € netto Vorkasse 30% mit 2% Rabatt auf die Gesamtsumme
- Auftragssumme 20.000 - 30.000 € Vorkasse netto 40% mit 3%Rabatt auf die Gesamtsumme
- Auftrassumme >30,000 € Vorkasse netto 50% mit 3,5 % Rabatt auf die Gesamtsumme
- Restsumme bei Warenversand wird sofort nach Erhalt fällig
- Als Alternative zur Vorkasse, können wir noch Factoring anbieten, abhängig von der positiven Prüfung durch unsere Factoring
Partner. Das Zahlungsziel nach erfolgreicher Prüfung kann mit 30 Tagen Netto angeboten werden. Für diesen Service berechnen
wir einen Aufschlag von 3% auf die Gesamtsumme.
- Bei Dienstleistungen muss der Zahlungseingang der Vorkasse drei Werktage vor Baustellenbeginn erfolgt sein
- Die Rechnungen bei Dienstleistungen werden wöchentlich gestellt und sind sofort fällig
- Versand der Waren erfolgt erst nach Zahlungseingang der Vorkasse 3 Tage vor Liefertermin
- ist diese Vorlaufzeit nicht gegeben, dann gelten individuelle Absprachen mit der Firma Alpenland Heizungswasser KG.
6. Stornogebühren
Unsere Stornogebühren für bestätigte Dienstleistungen:
Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne dass dies von Alpenland zu vertreten ist, so kann Alpenland ohne besonderen Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 45% des Nettoauftragswertes beanspruchen, sofern im Einzelfall Alpenland nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.
7. Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die entweder tituliert oder von uns anerkannt sind.
8. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen können von uns angemessen überschritten werden, wenn uns unvorhergesehene Hindernisse an der rechtzeitigen Erfüllung hindern und wenn deren Beseitigung für uns nur unter Aufwand unzumutbarer Opfer möglich wäre.
9. Nachfrist
Wird die Lieferung oder Leistung durch unser Verschulden verzögert, so ist der Besteller berechtigt, uns in Verzug zu setzen. Als angemessene
Nachfrist werden 6 Wochen angesehen.
10. Versand
Die Gefahr für den Transport der Ware geht nach Verlassen des Werkes auf den Besteller über.
11. Zusatzbedingungen
Wird uns die Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von Anlagen übertragen, so gelten zusätzlich die dafür gesondert vereinbarten und übergebenen Bedingungen.
12. Gewährleistung
a) Bei Lieferung offensichtlich mangelhafter oder schadhafter Anlagenteile müssen uns diese zur Wahrung der Ersatzansprüche des Kunden binnen 3 Tagen nach Anlieferung gemeldet sein.
b) Ist lediglich ein Einzelteil aus der Anlage auszuwechseln, so können wir verlangen, dass der Besteller dieses Teil der Anlage, das ihm von uns neu zur Verfügung gestellt wird, selbst auswechselt, wenn die Kosten für die Entsendung eines Monteurs unverhältnismäßig hoch sind.
c) Bei Lieferung von Heizungswasser oder chemischen Zusätzen und deren Einbringung in das System, muss der Kunde oder die ausführende Firma alle Normen und Richtlinien beachten. Im Einzelfall verweisen wir auf die von uns vorgeschlagene Vorgehensweise im abgegebenen
Angebot. Wir empfehlen ab 20 KW Anlagenleistung einen festinstallierten Heizungswasserfilter im Kreislauf zu installieren. Es wird von uns auch grundsätzlich empfohlen 2-mal jährlich eine Heizungswasseranalyse inkl. Sauerstoffmessung vornehmen zu lassen und aus den Ergebnissen absehen zu können, ob Maßnahmen zur Heizungswasseraufbereitung notwendig sind. Sollten diese Vorgaben nicht beachtet werden,so lehnen wir jede Gewährleistungshaftung ab.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich - zwei Jahre: bei Geräten und Dienstleistungen für den privaten Gebrauch (bei natürlichen Personen) - ein Jahr: bei Geräten und Dienstleistungen für den industriellen oder gewerblichen Gebrauch (bei Unternehmen) ab Auslieferung bzw. Abnahme. Ausgenommen Verschleißteile. Voraussetzung für Gewährleistung sind die genaue Beachtung der Betriebsanleitung, die Einhaltung aller Normen und Richtlinien, die Beachtung des Standes der Technik,ordnungsgemäße Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Geräte und/oder Abschluss eines Wartungsvertrages innerhalb der ersten 12Monate. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so erlischt die Gewährleistung. Bei Verwendung von Dosierlösungen oder Chemikalien anderer Hersteller, auf deren Qualität und Zusammensetzung wir keinen Einfluss haben, erlischt die Gewährleistung. Fehler und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, unterliegen nicht der Gewährleistung.
e) Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Kunde die laufende Wartung entsprechend unseren Betriebsanleitungen und Empfehlungen vornimmt oder vornehmen lässt und wenn er Ersatzteile sowie Chemikalien verwendet, die von uns geliefert oder empfohlen sind.
f) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Frost-, Wasser-und elektrischen Überspannungsschäden, bei Verschleißteilen, insbesondere elektrischen Teilen.
g) Die Ansprüche des Käufers beschränken sich auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Mehrfache Nacherfüllungen sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
h) Bei Gewährleistungsfällen an Anlagen, die nicht in Deutschland installiert sind, übernimmt die Gewährleistung der durch Alpenland autorisierte Kundendienst vor Ort. Ist in dem speziellen Land kein Kundendienst benannt, so endet der Kundendiensteinsatz von Alpenland an der deutschen Grenze. Alle anderen hierbei entstehendenKosten außer Material sind durch den Kunden zu tragen.
13. Haftungsbegrenzung
a) Von einer Haftungsbegrenzung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Sonstige Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen Alpenland als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung von Alpenland oder auf einer vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Alpenland beruhen. Für die Fälle in denen dieser Haftungsausschluss nicht greift, ist der Schadensersatz auf einen Betrag von EUR 3.000,00 begrenzt. Für vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden wird nicht gehaftet.
14. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne dass dies von Alpenland zu vertreten ist, so kann Alpenland ohne besonderen Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 45 % des Nettoauftragswertes beanspruchen, sofern im Einzelfall Alpenland nicht einen höheren Schaden nachweisen kann. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
15. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Alpenland aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum von Alpenland. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Alpenland als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung.
16. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rücknahmegebühr beträgt 30 % vom Nettowarenwert, mindestens jedoch 100 Euro. Rücksendungen unter 100 Euro Warenwert können nicht gutgeschrieben werden. Erforderliche Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Die Rücklieferung muss frachtfrei zu Alpenland bzw. zum Lieferwerk erfolgen.
17. Deutsches/internationales Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Vertragsauslegung:
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf. Außerhalb der EU gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf, sofern nicht besondere Exportbedingungen vereinbart sind. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen jeglicher Art ist Velden. Erfüllungsort ist Velden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.
AGB Alpenland Heizungswasser KG, Stand 01.01.2020
1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diesen Verkaufs, Service - und Lieferbedingungen entgegenstehenden Bedingungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers/Auftraggeber/Kunden wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bestimmungen des Käufers/Auftraggeber/Kunden nicht im Widerspruch zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen, sondern diese nur ergänzen. Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Käufers/Auftraggeber/Kunden ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
2. Beanstandung unvollständiger Lieferungen
Die Unvollständigkeit einer Lieferung kann vom Kunden nur innerhalb von drei Tagen nach Ankunft der Waren beim Kunden beanstandet werden.
3. Lieferfrist
Die Liefertrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Musterfreigaben, Genehmigungen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die vom Lieferanten genannten Liefertiermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als " verbindlicher Liefertermin" vom Lieferanten schriftlich bestätigt worden.
4. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager ohne Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Porto und Fracht. Porto und Fracht entfallen, wenn Frachtfrei im Angebot vermerkt ist.
5. Zahlungsbedingungen
Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Auftragssumme bis 5000€ netto zahlbar sofort nach Erhalt
- Auftragssumme 5.000 - 10.000 € netto Vorkasse 20% mit 1% Rabatt auf die Gesamtsumme
- Auftragssumme 10.000 - 20.000 € netto Vorkasse 30% mit 2% Rabatt auf die Gesamtsumme
- Auftragssumme 20.000 - 30.000 € Vorkasse netto 40% mit 3%Rabatt auf die Gesamtsumme
- Auftrassumme >30,000 € Vorkasse netto 50% mit 3,5 % Rabatt auf die Gesamtsumme
- Restsumme bei Warenversand wird sofort nach Erhalt fällig
- Als Alternative zur Vorkasse, können wir noch Factoring anbieten, abhängig von der positiven Prüfung durch unsere Factoring
Partner. Das Zahlungsziel nach erfolgreicher Prüfung kann mit 30 Tagen Netto angeboten werden. Für diesen Service berechnen
wir einen Aufschlag von 3% auf die Gesamtsumme.
- Bei Dienstleistungen muss der Zahlungseingang der Vorkasse drei Werktage vor Baustellenbeginn erfolgt sein
- Die Rechnungen bei Dienstleistungen werden wöchentlich gestellt und sind sofort fällig
- Versand der Waren erfolgt erst nach Zahlungseingang der Vorkasse 3 Tage vor Liefertermin
- ist diese Vorlaufzeit nicht gegeben, dann gelten individuelle Absprachen mit der Firma Alpenland Heizungswasser KG.
6. Stornogebühren
Unsere Stornogebühren für bestätigte Dienstleistungen:
Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne dass dies von Alpenland zu vertreten ist, so kann Alpenland ohne besonderen Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 45% des Nettoauftragswertes beanspruchen, sofern im Einzelfall Alpenland nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.
7. Aufrechnung
Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die entweder tituliert oder von uns anerkannt sind.
8. Lieferfristen
Vereinbarte Lieferfristen können von uns angemessen überschritten werden, wenn uns unvorhergesehene Hindernisse an der rechtzeitigen Erfüllung hindern und wenn deren Beseitigung für uns nur unter Aufwand unzumutbarer Opfer möglich wäre.
9. Nachfrist
Wird die Lieferung oder Leistung durch unser Verschulden verzögert, so ist der Besteller berechtigt, uns in Verzug zu setzen. Als angemessene
Nachfrist werden 6 Wochen angesehen.
10. Versand
Die Gefahr für den Transport der Ware geht nach Verlassen des Werkes auf den Besteller über.
11. Zusatzbedingungen
Wird uns die Montage, Inbetriebnahme oder Wartung von Anlagen übertragen, so gelten zusätzlich die dafür gesondert vereinbarten und übergebenen Bedingungen.
12. Gewährleistung
a) Bei Lieferung offensichtlich mangelhafter oder schadhafter Anlagenteile müssen uns diese zur Wahrung der Ersatzansprüche des Kunden binnen 3 Tagen nach Anlieferung gemeldet sein.
b) Ist lediglich ein Einzelteil aus der Anlage auszuwechseln, so können wir verlangen, dass der Besteller dieses Teil der Anlage, das ihm von uns neu zur Verfügung gestellt wird, selbst auswechselt, wenn die Kosten für die Entsendung eines Monteurs unverhältnismäßig hoch sind.
c) Bei Lieferung von Heizungswasser oder chemischen Zusätzen und deren Einbringung in das System, muss der Kunde oder die ausführende Firma alle Normen und Richtlinien beachten. Im Einzelfall verweisen wir auf die von uns vorgeschlagene Vorgehensweise im abgegebenen
Angebot. Wir empfehlen ab 20 KW Anlagenleistung einen festinstallierten Heizungswasserfilter im Kreislauf zu installieren. Es wird von uns auch grundsätzlich empfohlen 2-mal jährlich eine Heizungswasseranalyse inkl. Sauerstoffmessung vornehmen zu lassen und aus den Ergebnissen absehen zu können, ob Maßnahmen zur Heizungswasseraufbereitung notwendig sind. Sollten diese Vorgaben nicht beachtet werden,so lehnen wir jede Gewährleistungshaftung ab.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich - zwei Jahre: bei Geräten und Dienstleistungen für den privaten Gebrauch (bei natürlichen Personen) - ein Jahr: bei Geräten und Dienstleistungen für den industriellen oder gewerblichen Gebrauch (bei Unternehmen) ab Auslieferung bzw. Abnahme. Ausgenommen Verschleißteile. Voraussetzung für Gewährleistung sind die genaue Beachtung der Betriebsanleitung, die Einhaltung aller Normen und Richtlinien, die Beachtung des Standes der Technik,ordnungsgemäße Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Geräte und/oder Abschluss eines Wartungsvertrages innerhalb der ersten 12Monate. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so erlischt die Gewährleistung. Bei Verwendung von Dosierlösungen oder Chemikalien anderer Hersteller, auf deren Qualität und Zusammensetzung wir keinen Einfluss haben, erlischt die Gewährleistung. Fehler und Beschädigungen, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind, unterliegen nicht der Gewährleistung.
e) Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Kunde die laufende Wartung entsprechend unseren Betriebsanleitungen und Empfehlungen vornimmt oder vornehmen lässt und wenn er Ersatzteile sowie Chemikalien verwendet, die von uns geliefert oder empfohlen sind.
f) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Frost-, Wasser-und elektrischen Überspannungsschäden, bei Verschleißteilen, insbesondere elektrischen Teilen.
g) Die Ansprüche des Käufers beschränken sich auf Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Mehrfache Nacherfüllungen sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
h) Bei Gewährleistungsfällen an Anlagen, die nicht in Deutschland installiert sind, übernimmt die Gewährleistung der durch Alpenland autorisierte Kundendienst vor Ort. Ist in dem speziellen Land kein Kundendienst benannt, so endet der Kundendiensteinsatz von Alpenland an der deutschen Grenze. Alle anderen hierbei entstehendenKosten außer Material sind durch den Kunden zu tragen.
13. Haftungsbegrenzung
a) Von einer Haftungsbegrenzung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Sonstige Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen Alpenland als auch gegen ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung von Alpenland oder auf einer vorsätzlichen oder mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von Alpenland beruhen. Für die Fälle in denen dieser Haftungsausschluss nicht greift, ist der Schadensersatz auf einen Betrag von EUR 3.000,00 begrenzt. Für vertragsuntypische, nicht vorhersehbare Schäden wird nicht gehaftet.
14. Beendigung des Vertragsverhältnisses
Beendet der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne dass dies von Alpenland zu vertreten ist, so kann Alpenland ohne besonderen Nachweis eine Entschädigung in Höhe von 45 % des Nettoauftragswertes beanspruchen, sofern im Einzelfall Alpenland nicht einen höheren Schaden nachweisen kann. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
15. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Alpenland aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum von Alpenland. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Alpenland als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung.
16. Warenrücksendungen
Warenrücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rücknahmegebühr beträgt 30 % vom Nettowarenwert, mindestens jedoch 100 Euro. Rücksendungen unter 100 Euro Warenwert können nicht gutgeschrieben werden. Erforderliche Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Die Rücklieferung muss frachtfrei zu Alpenland bzw. zum Lieferwerk erfolgen.
17. Deutsches/internationales Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort und Vertragsauslegung:
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf. Außerhalb der EU gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf, sofern nicht besondere Exportbedingungen vereinbart sind. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen jeglicher Art ist Velden. Erfüllungsort ist Velden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.
AGB Alpenland Heizungswasser KG, Stand 01.01.2020
Alpenlandheizungswasser KG
Terminalstraße Mitte 18 I 85356 München
[email protected]
Tel:: 0800 381 4202 I Fax: 0800 381 209
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